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	<title>Online Marketing News &#187; Urteil</title>
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	<description>Online Marketing und Marketing Meldungen</description>
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		<title>Speichern der IP-Adresse kann rechtliche Konsequenzen haben</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2007 07:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Paul Buchhorn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine IP-Adresse ist ein Fingerabdruck im Internet mit der man nahezu problemlos eine Person identifizieren kann. Genau darüber beschwerte sich ein Besucher der Webseite www.bmj.bund.de, weil diese seine Adresse auch nach seinem Besuch immer noch weiter behielt. Warum der Besucher ]]></description>
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<p><a href='http://www.online-marketing-news.de/wp-content/jura.jpg' title='jura.jpg'><img src='http://www.online-marketing-news.de/wp-content/jura.thumbnail.jpg' alt='jura.jpg' align='left' hspace='4' /></a>Eine IP-Adresse ist ein Fingerabdruck im Internet mit der man nahezu problemlos eine Person identifizieren kann. Genau darüber beschwerte sich ein Besucher der Webseite www.bmj.bund.de, weil diese seine Adresse auch nach seinem Besuch immer noch weiter behielt. Warum der Besucher sogar recht hat, steht hier:<br />
(§ 3Abs. 1 BDSG)  „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“.</p>
<p>Mir stellt sich nun die Frage wie weit man überhaupt mit dem Tracking der Webseite gehen kann. Immerhin legt jeder Webserver eine Datei an, wo man alles nach verfolgen kann. Dort ist alles über einen Besuch auf der Webseite protokolliert. Im Grunde kann ich doch jetzt eine beliebige Seite besuchen und die sofort verklagen, weil ich weiß, dass der Betreiber meine IP-Adresse gespeichert hält.  </p>

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		<title>BGH Urteil zu Preisangaben im Web</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Oct 2007 15:39:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Paul Buchhorn</dc:creator>
				<category><![CDATA[E Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Es soll immer noch Händler geben, die nicht in der Lage sind ihre Preise so auf der Internetseite anzugeben, wie die Verbraucher es gerne hätte. Die Gründe für diese Fehlversuche liegen wohl bei den Treibenden entweder in der Unwissenheit, oder ]]></description>
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<p><a href='http://www.online-marketing-news.de/wp-content/jura.jpg' title='jura.jpg'><img src='http://www.online-marketing-news.de/wp-content/jura.thumbnail.jpg' alt='jura.jpg' align='left' hspace='4' /></a>Es soll immer noch Händler geben, die nicht in der Lage sind ihre Preise so auf der Internetseite anzugeben, wie die Verbraucher es gerne hätte. Die Gründe für diese Fehlversuche liegen wohl bei den Treibenden entweder in der Unwissenheit, oder aber eher wahrscheinlicher in einer kriminalistischen Handlung. Der BGH hat nun einen Schlussstrich gezogen und eine klare Linie bei den Angaben vorgeschrieben. Demnach muss ein Händler immer die gesamten Kosten sehr gut kenntlich darstellen und nicht irgendwo in seinen AGB verstecken. Der Preis muss samt der MwSt und den Versandkosten angegebenen werden und in Werbungen muss der vollständige Preis erscheinen (samt Versand usw.)</p>
<p>Wer kennt nicht diese Betrüger (ich möchte jetzt nicht alle über einen Kamm scheren). Der wohl bekannte IQ Test im Internet hat dem Betreiber sicherlich ein paar Tausende in die Tasche eingespült und das nur weil er „vergessen“ hat die Kosten kenntlich darzustellen. Ein gutes Urteil und vor allem ein sinnvolles! Sollte jemand den Paragraphen kennen, so bitte ich um eine kurze Mail, damit ich den hier ergänzen kann.</p>

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