BGH Urteil zu Preisangaben im Web - Online Marketing News
E Commerce, Internet, Urteil|8. Oktober 2007 17:39

BGH Urteil zu Preisangaben im Web

jura.jpgEs soll immer noch Händler geben, die nicht in der Lage sind ihre Preise so auf der Internetseite anzugeben, wie die Verbraucher es gerne hätte. Die Gründe für diese Fehlversuche liegen wohl bei den Treibenden entweder in der Unwissenheit, oder aber eher wahrscheinlicher in einer kriminalistischen Handlung. Der BGH hat nun einen Schlussstrich gezogen und eine klare Linie bei den Angaben vorgeschrieben. Demnach muss ein Händler immer die gesamten Kosten sehr gut kenntlich darstellen und nicht irgendwo in seinen AGB verstecken. Der Preis muss samt der MwSt und den Versandkosten angegebenen werden und in Werbungen muss der vollständige Preis erscheinen (samt Versand usw.)

Wer kennt nicht diese Betrüger (ich möchte jetzt nicht alle über einen Kamm scheren). Der wohl bekannte IQ Test im Internet hat dem Betreiber sicherlich ein paar Tausende in die Tasche eingespült und das nur weil er „vergessen“ hat die Kosten kenntlich darzustellen. Ein gutes Urteil und vor allem ein sinnvolles! Sollte jemand den Paragraphen kennen, so bitte ich um eine kurze Mail, damit ich den hier ergänzen kann.

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